Der selige Konrad, Bischof von Würzburg -
- Festtag, Gedenktag ist
- * um
- † am 3. Dezember 1203
Friedrich Barbarossa hatte zuerst Adelheid, die Tochter des Grafen von Vohburg, zur Ehe genommen.
Diese Ehe wurde wegen Blutsverwandschaft vom Oberhaupt der Kirche als nichtig erklärt; der Kaiser entließ die Adelheid und gab sie einem mächtigen des Frankenlandes, dem Diotho von Ravensburg, zur Gemahlin.
Aus dieser Ehe ist neben mehreren anderen Geschwistern auch Konrad, der spätere Bischof von Würzburg entsprossen.
Konrad wurde von seinen Eltern Christlich erzogen und sorgfältig unterrichtet.
Bald zeichnete er sich ebenso durch Frömmigkeit als durch Wissenschaft aus und kam an den Hof des Kaisers.
Dieser bewunderte die vortrefflichen Talente, die Beredsamkeit und die Geschäftstüchtigkeit des jungen Mannes und machte ihn zu seinem Kanzler.
Bald darauf wurde der Kanzler des Kaisers zum Bischof von Hildesheim erwählt.
Im Jahr 1189 unternahm Friedrich Barbarossa den Kreuzzug ins gelobte Land.
Bischof Konrad war im Gefolge des Kaisers und leistete jenen Bürgern von Lübeck und Bremen, die sich auf diesem Zuge der Kranken und Verwundeten annahmen und dadurch den Grund zur Errichtung des Deutsch-Ritter-Ordens legten, ausgezeichnete Hilfe.
Als der Kaiser am 10. Juni 1190 in den Wellen des Calycdnus in Syrien ertrank und mit ihm das Glück aus dem Heer der Kreuzfahrer verschwand, kehrte Konrad wieder nach Deutschland zurück und verwaltete am Hof Heinrichs VI., des Sohnes und Nachfolgers jenes Friedrich, das Amt eines Kanzlers.
Als Heinrich VI. im Jahr 1191 nach Rom zog, um vom Papst Cölestin III. die römische Kaiserkrone zu erhalten, nahm er seinen Kanzler mit sich.
Hier soll er von dem Papst die Erlaubnis erhalten haben, falls er von der Kirche in Hildesheim zu einem höheren Würde erhoben würde, diese annehmen zu dürfen, wenn sonst die kirchlichen Gesetze nicht dagegen wären.
Von dieser Erlaubnis wußten die bei dem Kaiser viel vermögenden Verwandten des Bischofs bald einen Gebrauch zu machen.
Nach dem Tode des Bischofs Gottfried von Würzburg bestimmten die Kanoniker dieser Kirche, den Konrad zu ihrem Bischof zu erwählen.
Konrad war eben (im Jahr 1196) zum zweiten Mal im Morgenland unter der Schar der Kreuzfahrer.
Sogleich nach seiner Rückkehr verließ er seine Kirche in Hildesheim und begab sich nach Würzburg, ohne die Genehmigung des Papstes abzuwarten.
Papst Innozenz III. mißbilligte diesen Schritt sehr und schrieb an die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands, er habe am Fest des Apostelfürsten zu Rom den Bischof Konrad feierlich exkommuniziert, weil er seine Kirche zu Hildesheim, mit der er in geistiger Ehe verbunden war, verlassen und eigenmächtig sich nach Würzburg begeben habe.
Wenn Konrad nicht innerhalb 20 Tagen nach dem Empfang dieses Schreibens, das Bischofsamt über beide Kirchen nieder lege, so soll er im ganzen deutschen Reich als ein namentlich Exkommunizierter, den man meiden müsse, erklärt werden.
Eben um diese Zeit (1197) war Kaiser Heinrich VI. gestorben und das ganze Reich in der größten Verwirrung.
Ein Teil der Fürsten hielt es mit Philipp, dem Bruder des verstorbenen Kaisers, ein anderer Teil wollte dem Herzog Otto von Sachsen die Herrschaft des Reiches übertragen.
Beide hatten ihre Anhänger.
Auf Seite Otto`s stand auch Papst Innozenz III.
Bischof Konrad hielt zu Philipp und verwaltete auch bei ihm das Amt eines Kanzlers.
Darum wagten es die Erzbischöfe und Bischöfe nicht, ihm die päpstliche Exkommunikationsbulle mitzuteilen.
Somit mußte auch die öffentliche Verkündigung seiner Exkommunikation unterbleiben.
Im Jahr 1200 wurden an die Erzbischöfe von Mainz und Magdeburg und an den Bischof von Bamberg auf`s neue Bullen erlassen, in denen die Exkommunikation des Bischofs Konrad ausgesprochen war.
Der Erzbischof von Magdeburg ließ sogleich die Exkommunikation öffentlich verkünden, ohne vorerst den Betreffenden zu erinnern und ihm die angeraumte Frist zu gewähren.
Konrad suchte auf jede Weise das Oberhaupt der Kirche für sich umzustimmen, aber alles war umsonst.
Jetzt erklärte er vor den zwei Erzbischöfen und vor anderen Großen des Reiches, er unterwerfe sich dem Ausspruch des römischen Stuhls und wolle selbst zu demselben sich begeben, um sich Lossprechung und Gnade zu erflehen.
Er kam nach Rom und brachte dort seine Entschuldigungen vor.
Fürs erste berief er sich auf die von Cölestin III. ihm erteilte Erlaubnis, eine andere Würde annehmen zu dürfen.
Dann erklärte er, seine Absicht sei gewesen, der Kirche Würzburgs aufzuhelfen, ihre festen Plätze und Städte zu schützen, was jedem anderen nicht möglich gewesen wäre.
Ferner berief er sich auf die rechtswidrige Prozedur des Erzbischofs von Magdeburg, der nicht einmal sein Vorgesetzter sei und die Exkommunikation verkündet hätte, ohne ihm vorher davon Kunde zu geben.
Zudem habe er von dem Tage an, da er von seiner Exkommunikation Gewißheit erfahren hatte, nie mehr eine priesterliche Funktion vorgenommen, habe an festlichen Tagen nie mehr in Mitte der Gläubigen dem Gottesdienste beigewohnt, sondern nur in einem Winkel der Kirche sich verborgen gehalten.
Dies und die Versuchung des Gottesdienstes an Werktagen sei nicht aus Verachtung des römischen Stuhles, sondern nur aus Sorgfalt für sein eigenes Seelenheil geschehen.
Dies alles, erklärte Konrad, bringe er nicht vor, um sich zu rechtfertigen, sondern um den heiligen Vater zur Verzeihung und zur Barmherzigkeit zu bewegen.
Er bekenne reumütig seine Schuld.
Bei diesem Bekenntnis warf er sich zu den Füßen des Stellvertreters Christi hin, und bat demütig um Vergebung.
Der Papst wurde durch die Zerknirschung und Demut Konrads innigst gerührt.
Er forderte von ihm nur noch, daß er sowohl die Kirche von Hildesheim als die von Würzburg in seine Hand resigniere.
In Hildesheim verordnete der Papst sogleich die Wahl eines neuen Bischofs.
Die Kirche Würzburgs blieb für Konrad offen, falls er wiederum und nach den canonischen Gesetzen gewählt würde.
Dies geschah wirklich und Konrad wurde jetzt rechtmäßiger Bischof von Würzburg.
Jetzt begann der eifrige Bischof seine Laufbahn mit erneuter Kraft und wirkte mit neuem Segen.
Streng gegen sich selbst, forderte er von allen Untergebenen pünktlichen Gehorsam gegen das heilige Gesetz Gottes und seiner heiligen Kirche.
Er kannte keine Rücksicht auf Mächtige und Verwandte.
Diese seine Treue und Gewissenhaftigkeit mußte er mit seinem Leben büßen.
Ein Verwandter von ihm hatte eine ehrenhafte Jungfrau gewaltsamer weise geschändet.
Alles war gespannt, ob der Bischof mit diesem Verwandten nach der Strenge des Gesetzes, das den Tod des Schänders forderte, verfahren würde.
Der Bischof ließ ihn hinrichten.
Andere von seinen Verwandten hatten sich Güter angeeignet, die der Kirche des heiligen Kilian geopfert worden sind und nach altem Recht ihr angehörten.
Auch diese wurden für ihren Frevel bestraft und mußten das Geraubte zurück geben.
So verfuhr er auch gegen andere, die sich auf die Freundschaft des Bischofs stützten und Ungerechtigkeiten verübten.
Die Bestraften schworen dem Bischof Rache und schnaubten nach seinem Blut.
Als der Bischof am 3. Dezember 1203 nach Vollendung des Chores aus seiner Kathedralkirche ging, lauerten ihm die Mörder auf und brachten ihn meuchlerisch ums Leben.
Als er sich Anfangs zur Gegenwehr stellte, hieben sie ihm den rechten Arm ab.
Nachdem sie ihn aber ermordet hatten, ließen sie ihre Zorneswut noch an dem entseelten Leichnam aus.
Sie hieben das Haupt weg, zerstückelten die Arme und Füße und trieben dabei ihren grausamen Mutwillen.
Papst Innozenz III. wurde über diesen Mord des eifrigen Bischofs tief entrüstet und kündete denselben dem Erzbischof von Salzburg und dessen Suffraganen in einem eigenen Schreiben an.
Darin nennt er den Verstorbenen "einen gerechten Mann, der in gutem Andenken steht, den die Rotte der Gottlosen um seiner Gerechtigkeit willen ermordeten."
An den Probst der Kirche zu Würzburg schrieb Papst Innozenz III.: "Die Kinder der Bosheit merkten, daß dieser Bischof ihren Werken entgegen sei, und daß seine Seele nicht einstimme in ihre Plane, darum faßten sie den Gedanken, ihn zu töten....
Er aber hat den guten Kampf gekämpft, seinen Lauf vollendet, den Glauben bewahrt; darum ist ihm hinterlegt, die Krone der Gerechtigkeit, die ihm der Herr, der gerechte Richter, geben wird.
Denn, ist auch aus menschlicher Schwachheit oder durch des Satans Einflüsterung irgend ein Makel an ihm gewesen, so hat dies Blutbad sie an ihm ausgetilgt und die Todesmarter, die er zum Schutz der Kirchenfreiheit gelitten, hat sie ausgesühnt.
Der Abt Arnold von Lübeck, der zur Zeit Konrads lebte, schreibt von ihm: "Weil er die Gerechtigkeit in Schutz nahm und mit den Kirchenstürmern in Streit gekommen war, wurde er von seinen Feinden grausam ermordet."
An der Stelle, wo der Meuchelmord verübt wurde, errichtete man ein Grabmonument mit der Inschrift:
„
Weil ich Verbrechen nicht geschonet,
Wurde mirs mit Tod gelohnet.
Meuchlerischer Todesstreich
Half mir in das Himmelreich.
”
Als man den entseelten Leichnam zum Begräbnis zurichtete, fand man um den Leib des seligen Bischofs einen Bußgürtel.
Auch rühmte man seine große Freigebigkeit.
Darum wurde er nach dem Tode hoch geehrt und bis ins 15. Jahrhundert brannte man auf dem Grabmonument außer der Kirche alle Nacht ein Licht zur Bezeugung der ihm gebührenden Verehrung.
Sein Leichnam wurde in der Domkirche, nicht weit vom mittleren Altar zur Erde bestattet.
Im Jahr 1517, als man die schadhafte Tumba neu herstellte, fand man den Leichnam noch unverwesen.
Sein Antlitz war noch ganz unversehrt, wie das eines Schlafenden, nur die Nase war etwas eingedrückt.
Weil dieser Diener Gottes um der Gerechtigkeit willen als Schützer des der Kirche und den Armen geweihten Gutes und als parteiloser Bestrafer der Frevel den Tod gelitten, so dürfe man ihm schon die Verehrung erweisen, die ihm in früheren Zeiten nach dem Bericht des Domdekans Johann von Gutenberg zu Teil wurde
(Gropp. coll. novissima script. et. rer. Würzeb.)
Quelle:
- BAVARIA SANCTA - Leben der Heiligen und Seligen des Bayerlandes
zur Belehrung und Erbauung für das christliche Volk - Bearbeitet von Dr. Modestus Jocham, Professor der Theologie und erzbischöflicher geistlicher Rat - Mit Gutheißung des hochwürdigsten Erzbischöflichen Ordinariats München - Freising, (1861)
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